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Unbundling ( Automatisierter Lieferantenwechsel )

Legal Unbundling für Versorgungsunternehmen Das legal Unbundling und die Umsetzung der Novelle des Energie-Wirtschaftsgesetzes (EnWG) ist Ziel einer Projektgruppe, die das Zweivertrags-Modell in die Praxis umsetzt. Vom Berechtigungskonzept über die Preis- und Tarifgestaltung bis zur EDM-gestützten Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung werden die Vorgaben der Regulierungsbehörde im  Standard von SAP-Utilities (z.Z. Release 4.64) abgebildet.

Die Zielsetzung des Unbundling ist die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Wettbewerbs:

Der Netzbetreiber muss bei der Bereitstellung der Dienste und der damit verbundenen Daten alle Lieferanten strikt gleich behandeln. Eine im Wettbewerb stehende Tochtergesellschaft eines Energieunternehmens darf keine Vorteile aus der unternehmerischen Verflechtung mit dem zum gleichen Konzern gehörenden Netzbetreiber erlangen.

Legal Unbundling für Versorgungsunternehmen

Das legal Unbundling und die Umsetzung der Novelle des Energie-Wirtschaftsgesetzes (EnWG) ist  das Projektziel einer eigens hierfür bei command eingesetzten TASKFORCE.

 

Ausgehend von dem regulierten Einvertrags-Modell in SAP-Utilities lassen wir den vielen Worten konkrete Umsetzungs- und Migrationskonzepte folgen. Dabei werden die möglichen Synergien  - soweit rechtlich möglich und zulässig  - genutzt und die bestehenden Prozesse einer betriebswirtschaftlichen Prüfung unterzogen. Damit können sowohl die Vertriebsseite als auch der Netzbetrieb weiterhin auf der Grundlage einer einheitlichen Datenbasis arbeiten und gleichzeitig alle Anforderungen des Unbundlings erfüllen.

 

Wichtig ist, dass die drei Grundsätze der Diskriminierungsfreiheit beachtet werden:

  1. Getrennte Datenhaltung zur Vermeidung eines unerlaubten Zugriffs auf sensitive Daten  ("informatorisches Unbundling")
  2. Äquivalenz der unternehmensübergreifenden Prozesse (Wettbewerbsvorteil)
  3. Nachweis über die ausgetauschten Daten

Welche Lösungsmöglichkeit bei dem jeweiligen Unternehmen letztendlich zum Tragen kommt (Zweivertrags-Modell, Zweivertragskonten-Modell, Zweimandanten-Modell, Zweisysteme-Modell), muss schlußendlich das jeweilige Unternehmen selbst entscheiden.  Wir stellen unsere Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis gerne Ihrem Projekt zu Seite. Kommen Sie auf uns zu.

 

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne ausführlich!


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